GMODG & AUTOMATISCHE LICHTSTEUERUNG
Was § 56 für Nichtwohngebäude vorsieht.
Für bestimmte Nichtwohngebäude nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz Anforderungen an Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, hängt von seiner technischen Ausstattung ab.
IM ÜBERBLICK
Rechtliche Einordnung
Maßgeblich ist die konkrete Gebäudesituation und die geltende Fassung des Gesetzes. Eine Lichtsteuerung ersetzt nicht die übrigen Anforderungen an das Gebäudeautomationssystem.
Mehr als 70 kW
§ 56 Abs. 1 knüpft an die Nennleistung bestimmter Heizungs-, kombinierten Heizungs- und Lüftungs-, Klima- oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen an. Die Schwelle lautet mehr als 70 kW.
Frist und Ausnahmen
Für betroffene Nichtwohngebäude nennt § 56 Abs. 6 den 31. Dezember 2029. Eine Ausnahme gilt, wenn die Ausstattung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Anforderung an das Licht
Die automatische Beleuchtungssteuerung soll angemessen zoniert sein und eine Belegungserkennung besitzen. Die Gebäudeautomation nach § 56 umfasst weitere Anforderungen; Lichtsteuerung allein deckt diese nicht automatisch ab.
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